Immobilienrecht
Einen besonderen Schwerpunkt bildet das gewerbliche Miet- und Pacht-
recht. Die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Vertrags-
gestaltung wird bei der Anmietung von Gewerbeflächen oft unterschätzt.
Schließlich gehen Vermieter und Mieter meist eine Partnerschaft für
viele Jahre ein; Liquidität des Mieters wird langfristig gebunden und
zwar unabhängig davon, ob sich der mit dem Ladenlokal geplante Erfolg
einstellt oder nicht.
Mieter und Vermieter berate ich ganzheitlich in allen Fragen rund um
die Gewerbeimmobilie; vor allem jedoch bei der Ver- oder Anmietung,
in Sondersituationen wie z.B. Zwangsverwaltung, Insolvenz oder der
Prüfung von Ausstiegszenarien bei Mietverträgen mit fester Laufzeit
sowie beim Bau oder Umbau.
Ob Sie nun Vermieter oder Mieter sind, ob Filialist, Einzelhändler oder
Existenzgründer, es sich um die klassische 1a-Lauflage handelt, eine
Fläche im Fachmarktzentrum, in der Mall oder um ein Shop-in-Shop-
Konzept, ob Haupt- oder Untermietvertrag, ich unterstütze Sie gern bei
der Lösung Ihres immobilienrechtlichen Problems.
Mein weiteres Beratungsspektrum im Immobilienrecht umfasst vor allem
- das Makler- und Bauträgerrecht,
- das private Bau- und Werkvertragsrecht,
- das Recht der Architekten und Ingenieure und
- das Wohnungseigentumsrecht.
Am Anfang steht ein ausführliches Beratungsgespräch.
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